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   BayObLG, 03.12.1975 - BReg. 2 Z 40/75   

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BayObLG, 03.12.1975 - BReg. 2 Z 40/75 (https://dejure.org/1975,9191)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.1975 - BReg. 2 Z 40/75 (https://dejure.org/1975,9191)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 1975 - BReg. 2 Z 40/75 (https://dejure.org/1975,9191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1975, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Augsburg, 14.11.2018 - Au 4 K 18.1400

    Abgrenzung von Idealverein und wirtschaftlichem Verein

    Betriebliche Unterstützungskassen werden allgemein als nicht wirtschaftliche Vereine angesehen (vgl. BayObLG, B.v. 3.12.1975 - BReg 2 Z 40/75 - Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auflage, § 21 Rn. 5; OLG München, B.v. 28.5.2013 - 31 Wx 136/13 - juris Rn. 3; LG Münster, B.v. 14.4.2008 - 5 T 852/06 - juris Rn. 62).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2006 - 1 U 636/05

    Unwirksamkeit einer Satzungsbestimmung zum Stimmrecht von

    Es entspricht darüber hinaus höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass satzungsmäßige Beschränkungen der Vereinsautonomie mit dem Wesen des Vereins unvereinbar und deshalb unzulässig sein können, wenn sie rechtlich einen so weitgehenden Fremdeinfluss gestatten, dass der Verein nicht mehr vornehmlich als von der Willensbildung und -betätigung der Mitglieder getragen wird, sondern als unselbständige Verwaltungsstelle einer anderen organisatorischen Einheit erscheint (vgl. BayObLGZ 1975, 435; 1979, 303; KG OLGZ 1974, 385; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1979, 5; NJW 1983, 2576).
  • OLG München, 28.05.2013 - 31 Wx 136/13

    Vereinsregister: Eintragungsfähigkeit einer Gruppenunterstützungskasse

    Betriebliche Unterstützungskassen werden allgemein als nicht wirtschaftliche Vereine angesehen (vgl. BayObLGZ 1975, 435; Palandt/Ellenberger BGB 72. Aufl. 2013 § 21 Rn. 5).
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